Staubex-kExplosionsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben

Die VEXAT-Verordnung BGBl. II Nr. 309/2004 für explosionsfähige Atmosphären verpflichtet Unternehmen, in denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können, Explosionsschutzdokumente zu erstellen. Dies trifft für die meisten holzverarbeitenden Betriebe wie auch für Pelletieranlagen zu, da größere Staubmengen auftreten.

Wir unterstützen bei der Erstellung dieser Explosionsschutzdokumente und begleiten Unternehmen bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen und der Kommunikation mit den Behörden.


Unser Leistungsangebot umfasst:

  • Ermittlung und Beurteilung der Explosionsgefahren
  • Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung
  • Festlegung der explosionsgefährdeten Bereiche - Zoneneinstufung
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten