Um Altholz und Holzabfälle als Brennstoff außerhalb von Abfallverbrennungsanlagen oder als Rohstoff nutzen zu können, müssen diese aus dem Abfallregime ausgestuft werden. Es muss nachgewiesen werden, dass sie als Brennstoff bzw. Rohstoff geeignet sind und entsprechende Grenzwerte einhalten die in der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) bzw. der Recyclingholz-VO geregelt sind.
Das genaue Verfahren zum Nachweis ist in den Verordnungen beschrieben. Mit der Übermittlung des Nachweises an das BMLFUW endet die Abfalleigenschaft für die bestimmungsgemäße Verwendung.
Unsere Leistung:
- Planung und Begleitung der Ausstufung
- Erstellung von Probenahmeplänen, Probennahme
- Aufbereitung und Analyse der Proben entsprechend der in der AVV geforderten Normen
- Bewertung, Erstellung der Dokumente
- Externe Überwachung